Haftpflicht- und Kaskoschäden

Unsere Kanzlei betreut Sie in Unfallangelegenheiten. Es ist für unsere effiziente Beratung und Abwicklung nicht entscheidungsrelevant, ob wir für Sie einen von Ihnen unverschuldeten Unfall gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer oder einen selbst verschuldeten Unfall gegenüber Ihrem Kaskoversicherer abwickeln.

Wir sichern Ihnen eine kompetente und umfassende Beratung und Abwicklung zu. Wobei Sie in jeden Verfahrens-, Abwicklungs- und Regulierungsstadium von unseren Rechtsanwälten und unserem Büroteam vollumfassend betreut werden. Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles vermitteln wir die Begutachtung durch ein mit unserer Kanzlei kooperierendes Sachverständigenbüro bei Ihnen vor Ort. Ein unnötiger Zeit- und Kostenaufwand entfällt somit.

Anschließend übernehmen wir die komplette Regulierung gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, egal ob eine Abrechnung auf Gutachtenbasis gewünscht wird oder konkret angefallene Reparaturkosten und die übrigen Ihnen zustehenden Schadenspositionen geltend gemacht werden sollen.

Ohne rechtliche und fachkundige Beratung laufen Sie regelmäßig Gefahr, dass der gegnerische Haftpflichtversicherer die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche nicht vollumfänglich anerkennt und reguliert. Wir kooperieren mit Fachwerkstätten, der meisten renommierten Hersteller und auch mit freien Karosseriebetrieben. Auch in diesem Zusammenhang sind wir gerne vermittelnd für Sie tätig.

Wir betrachten die Dienstleistung unserer Kanzlei bei der Abwicklung von Unfallschäden als „Rundum-Sorglospaket“ und sind bemüht, Sie von A bis Z bis zum Abschluss der Regulierung des Verkehrsunfalls zu betreuen. Wobei die hier anfallenden Kosten im Falle eines von Ihnen nicht verschuldeten Verkehrsunfalls von dem gegnerischen Haftpflichtversicherer im Regelfall vollumfänglich zu tragen sind.

Wir würden uns freuen, wenn wir Ihnen unsere Dienstleistung in Sachen Verkehrsunfallabwicklung anbieten können und dürfen.

   

Rechtsanwälte
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